Ob eine Ergotherapie indiziert ist, entscheidet immer der behandelnde Arzt. Stellen Sie bei sich oder bei Angehörigen (bei Kindern auch die Erzieher, die Lehrer oder andere Bezugspersonen) Schwierigkeiten fest, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt. Dieser kann dann nach einer genauen Untersuchung beurteilen, ob eine ergotherapeutische Behandlung in Ihrem Fall die geeignete Therapie ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Verordnung, mit welcher Sie sich in meiner Praxis anmelden. Über diese Verordnung kann die Leistung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Selbstverständlich können Sie die Leistungen auch privat übernehmen.
Dauer der Therapie
Grundsätzlich ist die Dauer der Therapie immer abhängig von der Ausprägung des Störungsbildes und variiert somit.
Dennoch gibt es von den Krankenkassen Vorschriften für eine maximale Behandlungsdauer: